In Österreich besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung bei Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung. Dafür müssen jedoch gewissen Voraussetzungen vorliegen. Welche das sind, wie die Antragsstellung vor sich geht und was sonst noch zu tun ist, um die Förderung beziehen zu können, das erklären wir Ihnen hier:

 

Voraussetzungen für die Förderung einer 24 Stunden Betreuung – betreuungsbedürftige Person:

 

  • der Anspruch für einen Bezug des Pflegegelds ab Stufe 3 muss vorliegen. Für die Pflegestufen 3 und 4 ist bei Inanspruchnahme einer 24 Stunden Betreuung eine ärztliche Bestätigung vorzulegen, dass eine 24 Stunden Betreuung aufgrund des Krankheitsbilds benötigt wird. Ab der Stufe 5 wird in aller Regel von der Notwendigkeit dieser Betreuungsform ausgegangen. Ausnahmen von der Verpflichtung der ärztlichen Bestätigung gelten für dementielle Krankheitsbilder (Bsp. Morbus Alzheimer).

  • das Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person darf die Grenze von 2.500 Euro monatlich nicht übersteigen. Diese Grenze erhöht sich für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro. Nicht zum Einkommen zählen u.a. das Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder auch die Wohnbeihilfe.  Das Vermögen bleibt prinzipiell unberücksichtigt.

 

Voraussetzungen für die Förderung einer 24 Stunden Betreuung – Betreuungskraft:

  • die Betreuungskraft muss eine Vollversicherung in Österreich nachweisen (in der Regel ist das die aufrechte SVA-Anmeldung bei selbständigen Betreuungskräften)
  • die Betreuungskraft muss ihr aufrechtes Gewerbe in Österreich nachweisen (GISA-Auszug)
  • zusätzlich ist die Betreuungskraft melderechtlich zu erfassen, d.h. der Einsatzort muss im zentralen Melderegister (ZMR) als Nebenwohnsitz eingetragen werden

 

Förderhöhe bei selbständigen Betreuungskräften:

  • 275 Euro pro Monat und Betreuungskraft
  • Maximal 550 Euro pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften)

 

Wie beantragt man nun die Förderung?

Für die Beantragung stellt das Sozialministeriumservice ein eigenes Antragsformular auf seiner Homepage zur Verfügung. Der Antrag sollte zeitnah zum Betreuungsbeginn eingereicht werden.

Weitere Infos zum Thema 24 Stunden Betreuung erhalten Sie auf  sozialministeriumservice.at

perfekt-betreut.at, Februar 2019

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